Änderungsverzeichnis

Datum Änderung
25.05.2023 Absatz 2 “Ziel und Zweck”: Begünstigtenkreis umfassender beschrieben.
Absatz 6 “Verhältnis zu anderen Organisationen” eingefügt.
Absatz 9 “Auflösung des Vereins” umbenannt zu “Auflösung und Fusion”; Fusion mit anderen Organisationen beschränkt.

1 Name und Sitz

Unter dem Namen “Verein Bernfurs” besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

2 Ziel und Zweck

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben zur Förderung des Furry Fandoms – einer internationalen Subkultur mit Interesse an anthropomorphen Tieren in Schrift, Bild und Ton – in der Schweiz, mit Fokus auf den Raum Bern.

Er unterhält Räumlichkeiten und organisiert Veranstaltungen für Personen, welche sich mit dem Fandom verbunden fühlen oder es kennenlernen möchten. Seine Räumlichkeiten und Veranstaltungen bieten allen Besuchenden resp. Teilnehmenden ein sicheres Umfeld, um sich ohne Angst vor Verurteilung, Ausgrenzung, Diskriminierung und/oder Übergriffen austauschen zu können.

Er fördert den Austausch über psychische Gesundheit sowie die gegenseitige Fürsorge unter Angehörigen des Fandoms.

Er beteiligt sich aktiv an der Aufklärung der Öffentlichkeit (insbesondere Eltern) über das Furry Fandom, dessen Diversität und damit verbundenen Themen.

Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ausschliesslich ehrenamtlich tätig.

3 Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

4 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus Aktiv- und Gönnermitgliedern.

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen, den Vereinsstatuten zustimmen und von Vorstand einstimmig angenommen werden.

Juristische Personen können einzig Gönnermitglieder werden.